Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs.1
u. 2 StBG
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden
auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
erstrecken.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist darunter der Kernbereich der Berufstätigkeit
eines Steuerberaters zu verstehen.