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Berufsbilder

Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs.1 u. 2 StBG


Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist darunter der Kernbereich der Berufstätigkeit eines Steuerberaters zu verstehen.

Vorbildung Regelstudienzeit
Vorbildung Regelstudienzeit Praktische Tätigkeit

Abgeschlossenes
- wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium

- anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher
Fachrichtung

- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium

Mindestens 8 Semester




Weniger als 8 Semester
2 Jahre




3 Jahre
Bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung   10 Jahre
Beamter des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung   7 Jahre Sachbearbeiter


Detailinformationen können von der Homepage der OFD-München abgerufen werden:
http://www.ofd.bayern.de/ofdmuenchen/steuerberater/Steuerberater_Prfg/stber_antraege_uebers.htm


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