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Berufsbilder


Berufsbild des/der Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin

Die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" hat ihre gesetzliche Grundlage in § 46 BbiG (Berufsbildungsgesetz). Das Niveau der Bilanzbuchhalter-Prüfung ist erheblich über dem Niveau eines Ausbildungsabschlusses angesiedelt.
Vergleichbare Bildungsgänge im kaufmännischen Bereich sind beispielsweise die Fachwirte, bzw. praktische Betriebswirte oder im technischen Bereich die Meisterabschlüsse.

Der Titel geprüfter Bilanzbuchhalter darf nur von den Personen geführt werden, die die Prüfung vor einer IHK abgelegt haben.

Die Aufgaben des Bilanzbuchhalters
Folgende Aufgaben werden für die Bilanzbuchhalter durch die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" definiert:

  1. Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens.
  2. Erstellen des Jahresabschlusses und Lagebericht nach Handelsrecht sowie der Steuerbilanz und Berichterstattung aus Finanz- und Betriebsbuchhaltung.
  3. Auswertung und Interpretieren des Zahlungswerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen.

Bilanzbuchhaltern sind aufgrund ihrer komplexen Ausbildung für wichtige Stabsfunktionen und Führungsaufgaben im Unternehmen geeignet..

Vorwiegend sind Bilanzbuchhalter als Angestellte tätig. Möglich ist auch die selbständige Tätigkeit als Buchhaltungshelfer. Hierbei sind die gesetzlichen Beschränkungen, insbesondere die des Steuerberatungsgesetzes zu beachten.

Im Hinblick auf das hohe Fortbildungsniveau, die starke Spezialisierung und den Umstand, daß im Bereich Rechnungswesen ein Mangel an Fachkräften herrscht, sind die Berufsaussichten als sehr gut zu bezeichnen.

Bilanzbuchhalter haben sich in einem eigenen Berufsverband, dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller, organisiert, der sich wiederum in Landesverbände untergliedert.


Beschreibung Zulassungs-
voraussetzungen
Prüfungsinhalte Lehrpläne Literaturverweise


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