2. Ihr Berufswunsch, Steuerberater(in) zu werden, sollte eindeutig und zweifelsfrei sein

Neben den formalen Voraussetzungen nach § 36 Abs.1 u. Abs.2 StBerG und den fachlichen Voraussetzungen nach § 37a Abs.3 StBerG müssen Sie unbedingt die persönlichen Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung erfüllen:

Widerstandsfähigkeit - Ausdauer - Fleiß - Intelligenz (in dieser Reihenfolge)


Diese Ausführungen sollen Sie zum Nachdenken veranlassen, denn das Bestehen der Steuerberaterprüfung ist in hohem Maße auch ein mentaler Sieg des erfolgreichen Prüflings über sich selbst.