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Berufsbilder

Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung


Die Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin zielt ausschließlich auf Mitarbeiter in den Kanzleien des steuerberatenden Berufes. Die Zulassung zur Prüfung setzt deshalb notwendig eine mehrjährige Tätigkeit bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft voraus.

Bei Steuerfachangestellten beträgt die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit 4 Jahre. Absolventen anderer gleichwertiger Berufsausbildungen werden zur Prüfung zugelassen, wenn sie mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Bereich des Rechnungswesens oder der Bilanzierung erworben haben, davon 3 Jahre in einer Steuerkanzlei. Soweit keine gleichwertige Ausbildung gegeben ist, muß der Bewerber mindestens 8 Jahre hauptberuflich praktisch auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sein, davon mindestens 6 Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden Berufes.

Mit der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in kann die Steuerfachangestellte bzw. der Steuerfachangestellte den Nachweis führen, daß durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind. Die Prüfung besteht aus vier Prüfungsfächern und zwar aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsgebiete sind:
  • Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
  • Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
  • Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluß nach Handels- und Steuerrecht)
  • Grundzüge der Jahresabschlußanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
  • Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts

Perspektiven
Das erfolgreiche Ablegen der Fortbildungsprüfung bietet der/dem Steuerfachangestellten auch die Möglichkeit, als Steuerfachwirt innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes eine gehobene Position einnehmen zu können.
  • Vorbereitung komplexer Beratungsgespräche
  • Anspruchsvolle Mandatsbetreuungen in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
  • Kompetente betriebswirtschaftliche Beratung der Mandanten

Ein Meilenstein auf dem Weg zum Steuerberater

Es besteht die Möglichkeit für den Steuerfachangestellten, nach 7-jähriger Berufspraxis die Steuerberaterprüfung abzulegen. Hierzu ist die Prüfung zum Steuerfachwirt eine gute Zwischenstation.

Beschreibung Zulassungs-
voraussetzungen
Prüfungsinhalte Lehrpläne Literaturverweise


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