Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin

Zur Fortbildungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer die in der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung festgelegten allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraus- setzungen erfüllt.

I. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Zur Fortbildungsprüfung kann nur zugelassen werden, wessen Beschäftigungsort, oder wessen Wohnort zum Zeitpunkt der Anmeldung im Kammerbezirk liegt. Die Teilnahme an der Prüfung setzt außerdem voraus, daß der Prüfungsbewerber die nach der Gebühren-ordnung der Kammer geforderte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn entrichtet hat.

II. Besondere Zulassungsvoraussetzungen


Beschreibung Zulassungs-
voraussetzungen
Prüfungsinhalte Lehrpläne Literaturverweise