Startseite
Produkte Über uns Kontakt News Links
 
Berufsbilder

Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin

Zur Fortbildungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer die in der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung festgelegten allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraus- setzungen erfüllt.

I. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Zur Fortbildungsprüfung kann nur zugelassen werden, wessen Beschäftigungsort, oder wessen Wohnort zum Zeitpunkt der Anmeldung im Kammerbezirk liegt. Die Teilnahme an der Prüfung setzt außerdem voraus, daß der Prüfungsbewerber die nach der Gebühren-ordnung der Kammer geforderte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn entrichtet hat.

II. Besondere Zulassungsvoraussetzungen
  • wer mit Erfolg die Abschlußprüfung als "Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter abgelegt hat, und

  • wer nach Erfüllung der Voraussetzung unter a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buch- prüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft nachweisen kann,

  • wer nachweist, daß er nach erfolgreichem Abschluß einer gleichwertigen Berufsaus- bildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuer-beratungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,

  • wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

  • In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, daß er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.


Beschreibung Zulassungs-
voraussetzungen
Prüfungsinhalte Lehrpläne Literaturverweise


<< zurück weiter >>