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Hilfsmittel
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2000 zugelassenen Textausgaben vom 24. Februar 2000 (Nordrhein-Westfalen - S 0853 - 7 - V A 3)

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2000 werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen, die mindestens die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien enthalten müssen:

  • Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
  • Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuergesetz,
  • Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
  • Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
  • Fördergebietsgesetz, Investitionszulagengesetz, Eigenheimzulagengesetz,
  • Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
  • Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
  • Steuerberatungsgesetz.

Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2000 die vorgenannten Vorschriften auch in der für die Kalenderjahre 1998 und 1999 geltenden Fassung zur Verfügung stehen.

Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden enthalten. Leitsätze von Gerichtsentscheidungen, Kommentierungen und Erläuterungen dürfen dagegen nicht in den Textausgaben enthalten sein.

Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen und Markierungen keine weiteren Anmerkungen und Eintragungen enthalten.

Dieser Erlass ergeht mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.


Beschreibung Zulassungs-
voraussetzungen
Prüfungsinhalte Lehrpläne Literatur-
verweise


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