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Fördermöglichkeiten

Kurzübersicht "Meister-Bafög"

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG (sog. "Meister-BAföG")

Ziel und Gegenstand
Fachkräfte, die sich zum Meister, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann oder auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluß vorbereiten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Für Vollzeitkurse gibt es - einkommens-, vermögens- und familienabhängig - staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Teilzeitkurse werden ausschließlich mit Darlehen gefördert.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte, die einen Fortbildungskurs zum Handwerksmeister, Industriemeister, Fachkaufmann oder Betriebswirt besuchen bzw. sich auf einen anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluß vorbereiten. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Voraussetzungen

(1) Der Teilnehmer hat bereits einen Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss.

(2) Angestrebt wird eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Abschluß nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen.

(3) Der Abschluß muß über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

(4) Die Fortbildungsmaßnahme muß mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Art und Höhe der Förderung

(1) Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes
Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten zur Finanzierung des Lebensunterhaltes einen Unterhaltsbeitrag. Seine Höhe ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unterhaltsbeitrag besteht i.d.R. aus einem Zuschuß von max. 370 DM monatlich und einem ergänzenden Darlehen.

(2) Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es zinsgünstige Darlehen bis max. 20.000 DM, deren Höhe von der Behörde festgelegt wird. Sie werden sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitkursen angeboten und sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen.

Die Darlehen sind für die Dauer der Maßnahme und eine anschließende zweijährige Karenzzeit, längstens jedoch vier Jahre, für den Darlehensnehmer zins- und tilgungsfrei.

-Laufzeit maximal 10 Jahre
-Zinssatz variabel

Anpassung halbjährlich zum 01.04. und 01.10. eines Jahres an den zu den genannten Stichtagen geltenden 6-Monats-FIBOR zzgl. 1 %-Punkt.

Die Zuschüsse werden durch die zuständigen Landesbehörden ausgezahlt. Darlehen gewährt die Deutsche Ausgleichsbank (DtA).


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